PRAKTISCHE INFORMATIONEN ÜBER FREIE ODER ERMÄSSIGTE EINTRITTSKARTEN
I. FREIE EINTRITTSKARTEN werden gegen Vorlage entsprechender Dokumente erteilt:
- Personen, die mit dem Orden des Weißen Adlers, dem Militärverdienstorden Virtuti Militari, dem Verdienstorden der Republik Polen, der Gloria-Artis-Medaille für kulturelle Verdienste ausgezeichnet wurden,
- Angestellten von im staatlichen Museumsregister eingetragenen Museen,
- Mitgliedern des Internationalen Museumsrates (ICOM) und Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS),
- Personen mit einer „Karta Polaka” (Polenkarte),
- Kindern bis zum Alter von 7 Jahren,
- Studenten der folgenden Studienrichtungen: Kunstgeschichte und Kunstgeschichte - Europäischer Kultur-Tourismus an der Adam Mickiewicz-Universität in Posen,
- Mitgliedern des Internationalen Vereins der Kunstkritiker AICA,
- Journalisten,
- Personen mit Einladungen des Nationalmuseums in Posen,
- Personen mit Gästekarten des Nationalmuseums in Posen*
* je nach Karte wird eine Ermäßigung für Dauerausstellungen oder Spezialausstellungen erteilt
II. ERMÄßIGTE EINTRITTSKARTEN werden gegen Vorlage entsprechender Unterlagen erteilt:
- Schülern an Grundschulen, Gymnasien und Kunstschulen, Teilnehmern eines Lehrerstudiums und College, Sozialarbeitern, Studenten und Doktoranten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) – der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes;
- Personen über 65 Jahre, Rentnern, Personen mit Sozialrente sowie auch Behinderten samt Betreuer, die Staatsbürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes sind;
- Lehrern an Grundschulen, Gymnasien und Postgymnasialen Schulen, Lehrern von Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen, Erziehern in Betreuungs- und Ausbildungsstellen, des Jugendamtes, in Jugendheimen und Diagnostik- Consultings-Zentren der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder der Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - der Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes;
- Personen mit der Auszeichnung „Verdienste für Denkmalschutzpflege“, der Ehrenauszeichnung „Verdiente Kulturbetreuer“ oder einem Ehrentitel „Verdienste für die Nationalkultur“;
- Kombattanten;
Unterlagen, die zu ermäßigten bzw. freien Eintrittskarten im Museum berechtigen, umfassen:
- Schülerausweis, Studentenausweis, Ausweis der Teilnahme am Doktorstudium, Doktorantenausweis;
- Rentnerausweis,
- Behindertenausweis mit Einstufung in eine Behindertengruppe;
- Dienstausweis;
- Nachweis der Auszeichnung mit einem Orden oder Medaille;
- Bescheinigung oder Ausweis über Kriegsteilnahme;
- Membership Card ICOM und Membership Card ICOMOS;
- Karta Polaka (Polenkarte);
- Altersnachweis;
- Sonstige Unterlagen zum Nachweis der in Absatz I und II Punkt 1- 5 genannten Berechtigungen zum ermäßigten Eintritt in Museen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweizerischen Konföderation oder den Mitgliedsstaaten der Europäischen Fair-Handels-Organisation (EFTA) - Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsgebietes